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Dr. Richard Brunner

 

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Rechtsanwalt Dr. Richard Brunner hat einen klar definierten Fokus auf das sog. Musikrecht. Dieses Betätigungsfeld stellt kein abgrenzbares Rechtsgebiet - wie etwa das Urheberrecht - dar, sondern es bezeichnet vielmehr ein Konglomerat unterschiedlichster Rechtsmaterien, auf die der beratende Anwalt im Musikbusiness zurückgreifen muss.

Die zentralen Fragen, zum Beispiel bei Verhandlung und Abschluss von Bandübernahme-, Künstler- oder Verlagsverträgen, kreisen allerdings immer um einen festen Kern von Rechtsgebieten. Dazu gehören das Urheber- und Verlagsrecht, das Leistungsschutzrecht, das Persönlichkeitsrecht, gewerbliche Schutzrechte, insbesondere das Markenrecht, Titelschutzrechte oder das Wettbewerbsrecht und das sog. Internetrecht in all seinen Ausprägungen, einschließlich der Fragen rund um die mobile Nutzung von Musik. Dort liegen die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dr. Richard Brunner. Daneben sind wirtschaftliche Aspekte in der Beratungspraxis von essentieller Bedeutung, da sich insbesondere das Urheberrecht immer mehr zu einem wirtschaftsorientierten Schutzrecht entwickelt.

Anwalt Dr. Richard Brunner berät Musiker, Produzenten, Labels und Musikverlage bei Plagiatsfällen, beim Abschluss von Plattenverträgen, bezüglich GEMA, GVL, Sampling und rechtlichen Problemen mit Vertragspartnern. Er zeigt rechtliche Strategien auf und führt für Sie Verhandlungen, oder entwirft für Sie einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Bandübernahmevertrag, Künstlervertrag, Produzentenvertrag, Managementvertrag, Engagementvertrag, Bandvertrag oder sonstige Verträge. Die Tätigkeiten beschränken sich dabei nicht auf den außergerichtlichen Bereich, sondern er übernimmt - wann immer es im wohlverstandenen Interesse seiner Mandanten erforderlich ist - selbstverständlich auch die Vertretung in Gerichtsprozessen, etwa in Klageverfahren oder im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

Rechtsanwalt Dr. Brunner ist darüber hinaus ein gefragter Autor und steht für die Leitung von Seminaren zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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